Schöner wohnen, gemeinsam wohnen! Zeit zum Zusammenziehen
Ihr Leben zu zweit ist, im positivsten Sinne, selbstverständlich geworden. Sie könnten sich nicht mehr vorstellen, dass Sie Ihren Feierabend ohne einander verbringen, von den Wochenenden ganz zu schweigen. Langsam wird nur der Treffpunkt lästig. Mal in der Wohnung des einen, dann des anderen … Zusammen in einer Wohnung, trotzdem zweimal Miete zahlen? Immer hin und her fahren?
Wie wäre es mit mehr Nähe? Wie wäre es, die entscheidende Frage zu stellen: „Wollen wir zusammenziehen?“
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Wann „darf“ man zusammenziehen?
Eine zu erfüllende Mindestbeziehungsdauer, um das Zusammenziehen zu erwägen, gibt es nicht. Wie in so vielen Fragen der Liebe ist auch diese hier eine reine Gefühlssache.
Schauen Sie auf die Intensität der Beziehung. Auf wie viel gemeinsam aktiv verbrachte Zeit blicken Sie zurück? Konnten Sie sich gut genug kennenlernen, um über Vorzüge wie gepflegte Marotten des jeweils anderen im Bilde zu sein?
Auf dieser Basis wird Ihnen Ihr Gefühl gut sagen können, ob ein Zusammenziehen die Partnerschaft bereichert oder eben (noch) nicht.
Kleiner Exkurs Fernbeziehungen
Seien Sie etwas vorsichtig, wenn aus der Fern- eine „Nahbeziehung“ werden soll, indem Sie sofort zusammenziehen.
In einer Fernbeziehung genießen Paare ihre Treffen ganz besonders. Streit gibt es dann kaum, schließlich will man die gemeinsame Zeit nicht mit Konflikten verderben. Diese Harmonie zieht nicht unbedingt mit ein, wenn Sie sich für sofortiges Zusammenziehen entscheiden. Durch erst einmal getrennte Wohnungen könnten Sie testen, wie sich mehr Nähe zueinander im Alltag niederschlägt. Bleibt und verstärkt sich sogar der Wunsch nach gemeinsamen Wohnen, können Sie den dann immer noch verwirklichen.
Zusammen in die Wohnung eines Partners?
Möglich ist, dass bereits Ihre Wohnung bevorzugter Treffpunkt ist. Und groß genug für zwei wäre.
Überdenken Sie nur, ob es Ihnen wirklich so leicht fällt, Raum an den Partner abzutreten. Können Sie ganz akzeptieren, dass Ihre nun Ihrer beider Wohnung ist? Tolerieren Sie Umgestaltung?
Möchten Sie im Grunde alles so belassen wie es ist, nur eben mit Ihrem Partner darin, wird es für diesen schwer. Bleibt die gemeinsame Wohnung nämlich unverändert Ihr Hoheitsgebiet, kann sich Ihr Partner niemals wirklich dort zuhause fühlen. Sondern immer nur als Gast.
Die Lösung: Suchen Sie lieber gemeinsam eine ganz neue, „neutrale“ Wohnung.
Neue, gemeinsame Wohnung, Sie sinnen bereits über die Einrichtung … Schauen Sie dabei, wo Ihre Vorstellungen deckungsgleich sind und wo Kompromisse nötig werden. So schaffen Sie gemeinsam einen echten Wohlfühlort, der wirklich ganz und gar Ihr beider Zuhause ist.
Wohin zusammenziehen?
In der Stadt bleiben oder ländlich? Oder wechseln? Sprechen Sie darüber, wo Sie Ihren gemeinsamen Wohnort suchen möchten. Sind Ihre Wünsche bezüglich Umgebung, Verkehrsanbindung usw. gleich? Ergründen Sie, welche Anforderungen Ihr neuer Wohnort erfüllen sollte, so dass keiner zugunsten des anderen Nachteile in Kauf nehmen muss.
Auch, wenn es Zeit braucht: entschließen Sie sich nur für eine Wohnung, die Ihre beiden miteinander besprochenen Bedürfnisse erfüllt.
Wie aus zwei Wohnungen eine machen?
Heißt, wie werden Sie sich einrichten? Welche Möbel werden Sie doppelt haben, wer von Ihnen beiden verzichtet auf was genau aus seiner Einrichtung? Nicht alles, was nach dem Zusammenziehen keinen Platz mehr finden würde, muss radikal entsorgt werden. Lagern Sie Liebgewonnenes ein. Schon fällt der Konsens bei der Einrichtung nicht mehr ganz so schwer.
Apropos „Einrichtung“
Sie sind beide sehr stilbewusst, bevorzugte Stile sind aber recht unterschiedlich? Hängen Sie an dem einen oder anderen Einrichtungsgegenstand, den der andere widerum nicht in der Wohnung, zumindest nicht in den gemeinsam genutzten Räumen, sehen möchte?
Dann werden Kompromisse nötig. Handeln Sie fair aus, geben Sie wechselseitig nach. Sollte es doch nicht immer zum Konsens kommen, können Sie der heißgeliebten Scheußlichkeit immer noch an Ihrem eigenen Rückzugsort ihren Platz geben.
Nicht zu unterschätzen: Ihre Rückzugsorte
Bei aller Harmonie braucht jeder einmal Zeit nur für sich. Schaffen Sie sich daher Rückzugsorte, wo Sie ungestört dem nachgehen können, was Ihnen jetzt Freude macht. So muss sich der Leser nicht mit Ohropax neben dem Filmfan setzen, der widerum muss sich nicht mit einem auf dem Bildschirm reflektierenden Leselicht arrangieren.
Rückzugsräume bescheren nicht nur weniger Konfliktpotential. Sie machen auch möglich, dass Sie sich und Ihre Hobbys nicht zurückstellen müssen. Das gibt ein wirkliches Gefühl des Zuhauseseins. Und Sie genießen die wieder gemeinsam verbrachte Zeit gleich noch einmal mehr.
Wer räumt auf?
Spätestens nach dem Zusammenziehen stellt sich heraus, ob es Unterschiede beim Ordungsempfinden gibt und wie groß sie sind. Das tradierte Rollenbild der allein aufräumenden und putzenden Frau hat fraglos an Wirkungskraft verloren. Trotzdem hat sich gezeigt, dass SIE es vornehmlich ist, die Socken aufliest und zum Wischeimer greift. Was auch vollkommen in Ordnung ist, wenn SIE es schlicht bevorzugt, in Sachen Haushalt das Zepter in der Hand zu halten.
Trägt aber der Eine eher unfreiwillig mehr Sorge für den Haushalt als der Andere, sollten Sie über die richtige Aufgabenteilung sprechen. Erstellen Sie gegebenenfalls einfach einen Putzplan.
Wer unterschreibt den Mietvertrag?
Zwei Bewohner, zwei Mieter, zwei Unterschriften im Mietvertrag. Beim Zusammenziehen scheint das eigentlich eine logische Konsequenz zu sein, eine Faustformel ist es aber nicht unbedingt. Sollte es, so ungern man daran denken mag, zur Trennung kommen, kann der ausziehende Part schnell in Nachteil geraten. Zahlt nämlich der in der Wohnung Bleibende z.B. die Miete nicht oder kümmert sich nicht um Reparaturfälle, kann die ausstehende Forderung auch den Ex-Partner treffen. Obwohl der schon längst ganz woanders wohnt.
Sicher kein schönes Thema, das dem Zusammenziehen etwas den Glanz nimmt. Sprechen Sie dennoch unbedingt darüber, um eine Lösung zu finden, mit der Sie beide zufrieden sind.
Wie teilen Sie Kosten auf?
Geld zu thematisieren ist ganz sicher ebenso unromantisch, wie es schon die Frage war, wessen Unterschrift unter dem Mietvertrag stehen soll. Beiseite schieben lässt sich die Kostenfrage leider aber nicht auf Dauer.
Auch hier gibt es keine Regel, wie Sie teilen sollten. Sie können individuell vereinbaren, wer wie viel für Miete, Strom, etc. gibt.
Genauso wichtig: Von wessen Konto sollen laufende Kosten bezahlt werden? Richten Sie am Besten nach dem Zusammenziehen ein gemeinsames Konto ein, in das jeder seinen Anteil zahlt und von dem aus entsprechende Rechnungen beglichen werden.
Tipps zum Zusammenziehen im Überblick
1. Überhaupt zusammenziehen? Nicht pure Dauer, sondern gemeinsam verbrachte Zeit zählt.
2. Bei Fernbeziehungen ggfs. erst einmal aus getrennten Wohnungen testen, wie sich mehr Nähe zueinander im Alltag niederschlägt.
3. In die Wohnung des Partners zu ziehen, kann (!) schwierig werden. Suchen Sie lieber gemeinsam eine ganz neue Behausung.
4. Stimmen Sie Ihre jeweiligen Anforderungen an diese neue Wohnung ab.
5. Was ist doppelt? Entsorgen oder lagern Sie überschüssiges, altes oder nicht mehr passendes Mobiliar.
6. Sind Sie sich einig bei der Einrichtung? Erwägen Sie ggfs. wechselseitige Kompromisse.
7. Raum für Sie und das, was Ihnen gerade Freude macht: Schaffen Sie sich Rückzugsorte.
8. Wer hat welche Aufgaben? Helfen Sie sich u. U. mit einem Putzplan.
9. Sie beide oder nur einer? Wer wird Vertragspartner des Vermieters?
10. Wie teilen Sie Kosten untereinander auf? Begleichen Sie diese Kosten von einem bestehenden oder einem neu eröffneten, gemeinsamen Konto?
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